Gutachten bei Sachversicherungsschäden

Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer effektiven Schadenregulierung. Nachdem ein Sach- oder Haftpflichtschaden an einem Gebäude entstanden ist, ist zur Schadenregulierung die genaue Schadensursache sowie der schadenbedingte Reparaturaufwand zu ermitteln.

Ein Gebäudeschaden im oder am Haus kann gravierende Kosten zur Folge haben – auch wenn die Ursache zunächst gering erscheint. Zur Beurteilung im Versicherungsfall ist eine schnelle und genaue Ermittlung der Schadenursache unerlässlich.

Neben detaillierten, sachverständigen Feststellungen erhalten Sie Aussagen über die notwendigen Schadenminderungsmaßnahmen und den schadenbedingten Reparaturaufwand, sowie eine Einschätzung zu einem möglichen Regress. Wir ermitteln für Sie die Schadenursache, die Schadenhöhe und die Möglichkeit der Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung gleichwertiger Alternativen.

Ein schriftliches Gutachten mit einer Kostenschätzung, jeweils zum Neu- und Zeitwert, sowie eine Fotodokumentation werden erstellt.

Werkstofftechnik- und Materialschadengutachten können auf Wunsch in Zusammenarbeit mit namhaften Materialprüfanstalten und Laboren ausgeführt werden.

Für folgende Aufgaben stehen wir gerne zur Verfügung:

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Koordinieren von Erstmaßnahmen im Schadenfall

Um den Schaden nicht zu vergrößern sind häufig umfangreiche Erstmaßnahmen erforderlich. Diese können wir gemeinsam mit Dienstleistern koordinieren.
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Ermittlung der Schadensursache

Ist die Schadensursache bei Sach- und Haftpflichtschäden offensichtlich, genügt meist ein Kurzgutachten, um den Schadenfall versicherungstechnisch zu bewerten. Die Schadenfeststellung gibt einen kompakten Überblick über den Sachverhalt mit Kostenschätzung und Fotodokumentation.
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Erstellung eines Schadengutachtens

Ist die Ursache umfangreicher, dann wird ein Schadengutachten erstellt.
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Ermittlung der Schadenhöhe

Ist nach einem Schadensfall die Schadensursache, die Eintrittspflicht und die Haftung geklärt, bleibt die Frage nach der Schadenhöhe. Diese können wir mit fundiertem Fachwissen zuverlässig errechnen, etwa mittels ortsüblicher Einheitspreise am Schadentag.
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Ermittlung des Ersatzwertes (=Versicherungswert)

Insbesondere bei umfangreichen Gebäudeschäden wird der Ersatzwert des Gebäudes per Schadentag zum Neuwert und zum Zeitwert ermittelt.
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Ermittlung der Zeitwerte

Bei Haftpflichtschäden und bei größeren Gebäudeschäden wird die Entwertung der einzelnen Bauteile und damit der Zeitwert des Gesamtschadens detailliert ermittelt.
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Hinzuziehen von Werkstoff- und Materialprüfungen sowie Laboren

Bei nicht eindeutigen Ursachen arbeiten wir mit entsprechenden Materialprüfanstalten und Laboren zusammen, um die Ursache zu finden.
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Regressansprüche

Mögliche Regressansprüche werden geprüft.
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Sachverständigenverfahren

Auch in einem Sachverständigenverfahren, auch z. B. gegenüber dem Sachverständigen der Versicherung, sind wir gerne für Sie tätig.

Folgende Schäden können unter Versicherungsschäden fallen:

Alle versicherten Sachen (in der Gebäudeversicherung also das Bauwerk und seine Bestandteile) sind gegen Schäden versichert, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen. Gemeint ist Leitungswasser, das seinen vorgesehenen Weg Beispiele für den „vorgesehenen Weg" sind Rohre der Wasserver- und -entsorgung, der Heizung, damit verbundene Schläuche oder andere verbundene Einrichtungen (z. B. sanitäre Ausstattungsgegenstände wie Waschbecken, Duschtasse).

Der Begriff „Leitungswasser" ist dabei von anderem Wasser abzugrenzen. Damit sich die Vertragspartner dieser Abgrenzung nicht nur über den Sprachgebrauch annähern können, enthalten die Versicherungsbedingungen Konkretisierungen zum Begriff „Leitungswasser". Beispielsweise gibt es Ausschlüsse zu Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer oder Wasser aus Eimern oder Gießkannen verlässt und dann auf versicherte Sachen trifft, die durch Nässe oder Feuchtigkeit beschädigt oder zerstört werden.

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Bau-Sachverständigenbüro Hagen
Dipl.-Ing. (FH) Dipl.-Wirtschafts.-Ing. (FH)
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  • Beratende Abnahmebegleitung
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