Gutachten bei Sachversicherungsschäden
Wir unterstützen Sie gerne bei Ihrer effektiven Schadenregulierung. Nachdem ein Sach- oder Haftpflichtschaden an einem Gebäude entstanden ist, ist zur Schadenregulierung die genaue Schadensursache sowie der schadenbedingte Reparaturaufwand zu ermitteln.
Ein Gebäudeschaden im oder am Haus kann gravierende Kosten zur Folge haben – auch wenn die Ursache zunächst gering erscheint. Zur Beurteilung im Versicherungsfall ist eine schnelle und genaue Ermittlung der Schadenursache unerlässlich.
Neben detaillierten, sachverständigen Feststellungen erhalten Sie Aussagen über die notwendigen Schadenminderungsmaßnahmen und den schadenbedingten Reparaturaufwand, sowie eine Einschätzung zu einem möglichen Regress. Wir ermitteln für Sie die Schadenursache, die Schadenhöhe und die Möglichkeit der Schadenbeseitigung unter Berücksichtigung gleichwertiger Alternativen.
Ein schriftliches Gutachten mit einer Kostenschätzung, jeweils zum Neu- und Zeitwert, sowie eine Fotodokumentation werden erstellt.
Werkstofftechnik- und Materialschadengutachten können auf Wunsch in Zusammenarbeit mit namhaften Materialprüfanstalten und Laboren ausgeführt werden.
Für folgende Aufgaben stehen wir gerne zur Verfügung:
Koordinieren von Erstmaßnahmen im Schadenfall
Ermittlung der Schadensursache
Erstellung eines Schadengutachtens
Ermittlung der Schadenhöhe
Ermittlung des Ersatzwertes (=Versicherungswert)
Ermittlung der Zeitwerte
Hinzuziehen von Werkstoff- und Materialprüfungen sowie Laboren
Regressansprüche
Sachverständigenverfahren
Folgende Schäden können unter Versicherungsschäden fallen:
Alle versicherten Sachen (in der Gebäudeversicherung also das Bauwerk und seine Bestandteile) sind gegen Schäden versichert, die durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser entstehen. Gemeint ist Leitungswasser, das seinen vorgesehenen Weg Beispiele für den „vorgesehenen Weg" sind Rohre der Wasserver- und -entsorgung, der Heizung, damit verbundene Schläuche oder andere verbundene Einrichtungen (z. B. sanitäre Ausstattungsgegenstände wie Waschbecken, Duschtasse).
Der Begriff „Leitungswasser" ist dabei von anderem Wasser abzugrenzen. Damit sich die Vertragspartner dieser Abgrenzung nicht nur über den Sprachgebrauch annähern können, enthalten die Versicherungsbedingungen Konkretisierungen zum Begriff „Leitungswasser". Beispielsweise gibt es Ausschlüsse zu Regenwasser aus Fallrohren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, stehende oder fließende Gewässer oder Wasser aus Eimern oder Gießkannen verlässt und dann auf versicherte Sachen trifft, die durch Nässe oder Feuchtigkeit beschädigt oder zerstört werden.